4.1      Allgemeine Anforderungen

4.1.1      Prozesse des Qualitäts- und Umweltsystems

Die Bedeutung von steuerbaren und prozessbasierten Qualitäts- und Umweltsystemen wurde von der Bauunternehmen Mustermann erkannt. Das Qualitäts- und Umweltsystem und die vorliegende Dokumentation sind an diese Entwicklung angepasst.

Die QM-/UM-Dokumentation und deren Inhalte orientieren sich an den Forderungen der DIN EN ISO 9001 und 14001 und deren Gliederung.

4.2      Dokumentationsanforderungen

4.2.1      Allgemeines

Die Dokumentation des QM-/UM-Systems erfüllt die Forderungen der DIN EN ISO 9001 und 14001. Der formale Aufbau der Dokumentation erfolgt wie in Kapitel 1.3 dargestellt.

4.2.2      Qualitäts- und Umwelthandbuch (MH)

Das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem des Bauunternehmens Mustermann basiert auf den Forderungen der DIN EN ISO 9001 und 14001 und wurde als Bezugsgrundlage zur Durchführung der Qualitäts- und Umweltpolitik (siehe Kapitel 2) entwickelt.

Das vorliegende Handbuch dient der Dokumentation, Realisierung, Überwachung und Verbesserung des Qualitäts- und Umweltsystems. In ihm sind die Beschreibung der Prozesse und deren Interaktionen dokumentiert.

Zum Aufbau, der Beschreibung der Ausschlüsse des Anwendungsbereichs und den Regelungen des Verteilungs- und Änderungsdienstes siehe Kapitel 1 in diesem Handbuch.


4.2.3      Lenkung von Dokumenten

Für alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit der Abwicklung eines Projektes oder Auftrages zu tun haben, bestehen eindeutige Unterlagen. In der PB 4.2-2 ist der Umgang mit den für das System erforderlichen Dokumenten geregelt. Dokumente externer Herkunft werden als solche gekennzeichnet und unterliegen den selben Regelungen wie alle sonstigen Dokumente.

4.2.4      Lenkung von Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen

Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen dienen dem Nachweis, dass das Qualitäts- und Umweltsystem funktioniert und dass die Qualitäts- und Umweltanforderungen an die Bauleistungen erfüllt werden. Die Aufzeichnungen von Lieferanten sind Bestandteil dieser Unterlagen.

Aus den Kapiteln des Qualitäts- und Umwelthandbuchs beziehungsweise den zugehörigen Prozessbeschreibungen kann entnommen werden, welche Aufzeichnungen und Auswertungen zu erstellen sind.

Sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden, sind für die Erstellung, Aufbewahrung, Verteilung und Ausgabe von Aufzeichnungen die Personen zuständig, die mit der Durchführung der zugehörigen Tätigkeiten beauftragt wurden. Nähere Regelungen zum Umgang, zur Kennzeichnung, Aufbewahrung, Wiederauffindung, zum Schutz und zur Aufbewahrungsdauer sind in der PB 4.2-3 festgelegt.

Kunden werden bei vertraglicher Vereinbarung Qualitäts- und Umweltaufzeichnungen zur Auswertung für die vereinbarte Zeitdauer zugänglich gemacht.